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First Mining: Abschluss der Transaktion mit Treasury Metals hinsichtlich Zusammenlegung von Goldlund und Goliath

07.08.2020  |  IRW-Press
Schaffung eines mehrere Millionen Unzen schweren Golderschließungsprojekts mit distriktweiter Bedeutung

Vancouver, 7. August 2020 - First Mining Gold Corp. (First Mining oder das Unternehmen) (TSX: FF) (OTCQX: FFMGF) (FRANKFURT: FMG) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen die zuvor angekündigte Transaktion (die Transaktion) mit Treasury Metals Inc. (Treasury Metals oder TML) (TSX: TML) (OTCQX: TSRMF) (FRANKFURT: TRC) abgeschlossen hat, wonach Treasury Metals alle ausgegebenen und ausstehenden Aktien von Tamaka Gold Corporation (Tamaka), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von First Mining, die im Besitz des Goldprojekts Goldlund (Goldlund) ist, erwerben wird (die Transaktion). Durch die Zusammenlegung von Goldlund und dem benachbarten Goldprojekt Goliath (Goliath) von Treasury Metals entsteht ein mehrere Millionen Unzen schweres Goldprojekt mit distriktweiter Bedeutung in einem günstigen Bergbaugebiet, das für eine Weiterentwicklung auf die Errichtung hin positioniert ist.

Wir sind ausgesprochen erfreut, dass wir der größte Aktionär von Treasury Metals werden und erwarten mit Spannung, wie das kombinierte Projekt Goldlund-Goliath weiter vorangebracht wird, erklärte Dan Wilton, der CEO von First Mining. Diese Kooperation hat für die Aktionäre von First Mining bereits erhebliche Werte geschaffen und eröffnet dem Unternehmen einen signifikanten Zugang zu dem bedeutenden Explorationspotenzial in Goldlund. Wir freuen uns auch sehr darüber, dass unsere Aktionäre zu direkten Aktionären von Treasury Metals werden, sobald wir im nächsten Jahr einen Teil der Gegenleistung in Form von Aktien an die Aktionäre von First Mining ausgeben werden. Treasury Metals ist somit finanziell gut aufgestellt, um beide Projekte durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung voranzubringen und damit die Vorzüge und Synergien dieser aneinander angrenzenden Konzessionsgebiete besser zu verstehen. Gleichzeitig freuen wir uns, dass Treasury Metals durch weitere Bohr- und Arbeitsprogramme das signifikante Ressourcen-Wachstumspotenzial beider Projekte durch die Erkundung beider bestehender Ressourcengebiete und des distriktweiten Konzessionsblocks erschließen kann.

Im Rahmen der Transaktion erhielt First Mining als Gegenleistung für den Erwerb von Treasury Metals durch Tamaka wie folgt: (i) 130 Millionen Stammaktien (TML-Stammaktien) von Treasury Metals (die Aktien-Gegenleistung); (ii) 35 Millionen Stammaktienkauf-Warrants von Treasury Metals (die TML-Warrants), wobei jeder TML-Warrant den Inhaber während eines Zeitraums von 36 Monaten ab dem Transaktionsabschlussdatum zum Kauf einer TML-Stammaktie zu einem Ausübungspreis von $ 0,50 berechtigt (die Warrant-Gegenleistung); (iii) eine Net-Smelter-Return-Lizenzgebühr von 1,5 % für sämtliche Goldlund-Konzessionen (die Goldlund-Lizenzgebühr), wobei Treasury Metals die Option erhält, 0,5 % der Goldlund-Lizenzgebühr für $ 5,0 Millionen zurückzukaufen; und (iv) eine Meilenstein-Barzahlung von $ 5,0 Millionen, wobei 50 % bei Erhalt einer endgültigen und verbindlichen Bergbaupacht gemäß dem Mining Act (Bergbaugesetz) (Ontario) für die Erzgewinnung im Tagebau in Goldlund und die restlichen 50 % bei Gewinnung von 300.000 Tonnen Erz aus einer Mine in Goldlund zahlbar sind.

Wie bereits am 3. Juni 2020 gemeldet, hat First Mining die Absicht, innerhalb von zwölf Monaten ab Transaktionsabschluss 70 Millionen TML-Stammaktien und 35 Millionen TML-Warrants direkt an die Aktionäre von First Mining zu vergeben. Im Zusammenhang mit der Transaktion haben Treasury Metals und First Mining außerdem eine Vereinbarung über Investorenrechte (die Investorenrechte-Vereinbarung) abgeschlossen, nach welcher First Mining berechtigt ist, drei Directors für das Board of Directors von Treasury Metals (das Treasury- Board) zu benennen. Außerdem gilt wie folgt: (i) solange First Mining mehr als 10 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen TML-Stammaktien hält, hat das Unternehmen das Recht, zwei Kandidaten für die Wahl in das Treasury-Board zu benennen; i) solange First Mining mehr als 5 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen TML-Stammaktien hält, hat das Unternehmen das Recht, einen Kandidaten für die Wahl in das Treasury-Board zu benennen.

First Mining benannte Daniel W. Wilton, Frazer Bourchier und David Whittle für das Treasury-Board, und alle drei Personen wurden unter Vorbehalt als Directors von Treasury Metals genehmigt, und zwar vorbehaltlich des Transaktionsabschlusses durch die Aktionäre von Treasury Metals auf der ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung von TML, die am 5. August 2020 zur Genehmigung der Transaktion stattfand. Da die Transaktion inzwischen abgeschlossen ist, sind Daniel W. Wilton, Frazer Bourchier und David Whittle zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung bereits in das Treasury-Board berufen. Darüber hinaus wird erwartet, dass bei der nächsten Sitzung des Treasury-Board ein technischer Ausschuss mit vier Mitgliedern eingerichtet wird und dass First Mining das Recht hat, zwei Mitglieder dieses Ausschusses zu berufen.


Arbeitsprogramm Goliath-Goldlund

Treasury Metals hat eine Reihe wichtiger Arbeitsprogramme auf den Weg gebracht, um die beiden Goldprojekte Goliath und Goldlund voranzubringen. Diese Aktivitäten umfassen:

- Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbewertung für ein Goliath-plus-Goldlund-Szenario. Technische Studien zur Stützung dieser Analyse sind bereits im Gange, unter anderem für das Werk und die Verarbeitungsanlage, die Abbauoptimierung und die Evaluierung eines potenziellen Betriebs in Goliath (Untertage- und Tagebau) in Kombination mit Abbauszenarien im Tagebau für Goldlund. Es werden auch zukünftige technische Studien erwartet, unter anderem für eine Optimierung der Tailings-Lagereinrichtungen, um Effizienzpotenziale zu überprüfen, die aus der Entwicklung der beiden Projekte im Tandem abgeleitet werden können. Die Ergebnisse dieser Studien werden Ende 2020 erwartet.

- Beginn eines Bohrprogramms über 25.000 Meter. Die Bohrungen in Goldlund konzentrieren sich auf Infill- und Erweiterungsbohrungen, beginnend mit Zonen 1, 4 und 8. In Goliath werden die Bohrungen auf die potenzielle Erweiterung der östlichen C-Zone innerhalb des Ressourcengebiets fokussieren; daneben sind Erkundungsbohrungen in den viel versprechenden regionalen Zielgebieten geplant, die durch IP- und Bodenprobenahme-Programme identifiziert wurden.

- Es wurde mit der Erhebung von Umweltreferenzdaten begonnen, um die Erschließungs- und Genehmigungsaktivitäten für Goldlund zu unterstützen. Treasury Metals hat sich ferner weitere Unterstützung für die Genehmigungsverfahren in Goliath gesichert und ist weiter damit befasst, Betriebs- und Erschließungspläne mit der regionalen indigenen Bevölkerung, der Öffentlichkeit und den lokalen Interessengruppen zu entwickeln und zu diskutieren.


Frühzeitige Offenlegung

Treasury Metals wurde nach dem Recht der Provinz Ontario errichtet, und zwar nach dem Business Corporations Act (Gesetz über Kapitalgesellschaften) (Ontario). Die Hauptniederlassung von Treasury Metals befindet sich in: Exchange Tower, 130 King Street West, Suite 3680, Box 99, Toronto, Ontario M5X 1B1. Die TML-Stammaktien werden an der Toronto Stock Exchange (TSX) gehandelt.

First Mining ist ein kanadisches Mineralexplorations- und Erschließungsunternehmen, das nach dem Recht von British Columbia errichtet wurde. Die Hauptniederlassung von First Mining befindet sich in: Suite 2070 - 1188 West Georgia Street, Vancouver, British Columbia, V6E 4A2.

Im Rahmen der Transaktion erwarb First Mining: (i) 130 Millionen TML-Stammaktien; (ii) 35 Millionen Warrants, wobei jeder Warrant den Inhaber während eines Zeitraums von 36 Monaten zum Kauf einer TML-Stammaktie zu einem Ausübungspreis von $ 0,50 berechtigt. Vor der Transaktion hielt First Mining keine Aktien und keine Warrants.

Infolge der Transaktion erhöht sich die Beteiligung von First Mining an Treasury Metals auf 130 Millionen TML-Stammaktien, was auf nicht verwässerter Basis ca. 43 % der ausgegebenen Aktien entspricht, und zwar auf der Basis der Aktien, die unmittelbar nach Transaktionsabschluss ausgegeben und im Umlauf befindlich waren.

Unter Annahme einer vollständigen Ausübung der Warrants würden insgesamt 165 Millionen TML-Stammaktien im Eigentum von First Mining stehen; dies würde ca. 49 % der in Umlauf befindlichen TML-Aktien entsprechen, und zwar auf der Basis der Anzahl der Aktien, die unmittelbar nach Transaktionsabschluss ausgegeben und im Umlauf befindlich waren, und einschließlich der TML-Stammaktien, die bei Ausübung der Warrants auszugeben sind.

Nach der Transaktion wird Treasury Metals bei Erhalt der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen seine Stammaktien auf der Basis von 3:1 zusammenlegen (die Zusammenlegung). Die Warrants und Aktien, die gemäß der Aktienkaufvereinbarung an First Mining auszugeben sind, werden in Übereinstimmung mit der Zusammenlegung angepasst. Sofern nicht anderweitig vermerkt, beziehen sich die Zahlen in dieser Pressemitteilung auf die Aktien vor der Zusammenlegung.

Die Entscheidung von First Mining, die Transaktion durchzuführen, erfolgte im Zusammenhang mit seinen übergreifenden Investmentzielen. First Mining wird auch weiterhin regelmäßig seine Investment-Alternativen überprüfen und kann beschließen, seine Beteiligung an Treasury Metals durch den Kauf oder Verkauf weiterer im Umlauf befindlicher Stammaktien oder sonstiger Wertpapiere von Treasury Metals zu erhöhen oder zu reduzieren, und zwar entweder am offenen Markt oder durch privat ausgehandelte Transaktionen gemäß dem geltenden Wertpapierrecht.

Ein Exemplar des Berichts zur frühzeitigen Offenlegung erhalten Sie von Spiros Cacos, Vice President, Investor Relations, über die nachstehend aufgeführten Kontaktinformationen.


Berater und Rechtsbeistand

Cormark Securities Inc. fungierte als Financial Advisor für First Mining. Blake, Cassels & Graydon LLP fungierte als kanadischer Rechtsberater von First Mining, und Dorsey & Whitney LLP fungierte als US-amerikanischer Rechtsberater von First Mining.


Qualifizierter Sachverständiger

Hazel Mullin, P.Geo., Director, Data Management and Technical Services von First Mining, ist eine qualifizierte Sachverständige (Qualified Person) im Sinne des National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects (NI 43-101) und hat den wissenschaftlichen und fachlichen Inhalt dieser Pressemeldung geprüft und genehmigt.


Über First Mining Gold Corp.

First Mining ist ein kanadisches Golderschließungsunternehmen, das sich auf die Entwicklung des Goldprojekts Springpole im Nordwesten von Ontario mit Einholung der entsprechenden Genehmigungen konzentriert. Springpole ist eines der größten noch nicht erschlossenen Goldprojekte in Kanada, in dem nach jetzigem Stand eine Mineralressource von 4,67 Millionen Unzen Gold in der Kategorie Angezeigt und 0,23 Millionen Unzen Gold in der Kategorie Abgeleitet lagert. Eine Vormachbarkeitsstudie, die bereits im Gange ist, soll Anfang 2021 abgeschlossen sein; auch der Genehmigungsprozess ist bereits initiiert, wobei die Einreichung der Umweltverträglichkeitserklärung für 2021 geplant ist. Das Unternehmen verfügt auch über eine große Beteiligung an Treasury Metals, das die Goldprojekte Goldlund-Goliath momentan in die Bauphase überführt. Das Portfolio von First Mining von Goldprojekten im Osten Kanadas umfasst unter anderem das Pickle Crow (das in Partnerschaft mit Auteco Minerals Ltd. entwickelt wird), Cameron, Hope Brook, Duparquet, Duquesne und Pitt Gold Projekt.

First Mining wurde 2015 von Herrn Keith Neumeyer, Gründer, President und CEO von First Majestic Silver Corp., gegründet.


FÜR First Mining Gold Corp.

Daniel W. Wilton
Chief Executive Officer & Director



Weitere Informationen erhalten Sie über:

Spiros Cacos, Vice President, Investor Relations
Direktwahl: +1 604 639 8825
Gebührenfreie Rufnummer: 1 844 306 8827
E-Mail: info@firstmininggold.com
www.firstmininggold.com



Anmerkung: 1.-Diese Zahlen stammen vom unabhängigen technischen Bericht mit dem Titel Preliminary Economic Assessment Update for the Springpole Gold Project, Ontario, Canada vom 5. November 2019, der von SRK Consulting (Canada) Inc. gemäß den National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects (NI 43-101) erstellt wurde und im SEDAR-Profil von First Mining unter www.sedar.com verfügbar ist. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass es sich bei der PEA um eine vorläufige Bewertung handelt, in der auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten sind, welche aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Ergebnisse der PEA tatsächlich erzielt werden.

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen: Diese Pressemeldung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen als zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnet), die im Einklang mit den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen - einschließlich dem United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 - stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Datum dieser Pressemitteilung. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig, aber nicht immer, durch Wörter wie erwarten, voraussehend, glauben, planen, herausragend, beabsichtigt, schätzt, sieht vor, möglich, eventuell, Strategie, Ziele oder Variationen davon kenntlich gemacht oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse auftreten oder erreicht werden können, könnten", würden oder werden, oder das Negative eines dieser Begriffe und ähnlicher Ausdrücke.

Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder zukünftige Leistungen und spiegeln aktuelle Schätzungen, Vorhersagen, Erwartungen oder Überzeugungen bezüglich zukünftiger Ereignisse wider und beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf: (i) die Überführung des zusammengelegten Goldprojekts Goldlund-Goliath in die Bauphase und das Wertschöpfungspotenzials dieses zusammengelegten Goldprojekts; (ii) die Pläne des Unternehmens, 70 Millionen TML-Aktien und alle 35 Millionen TML-Warrants an die Aktionäre des Unternehmens zu verteilen, und den Zeitpunkt einer solchen Verteilung; (iii) den Zeitpunkt des Abschlusses einer wirtschaftlichen Erstbewertung (PEA) für das zusammengelegte Goldprojekt Goldlund-Goliath und der Durchführung zukünftiger technischer Studien für das zusammengelegte Projekt durch Treasury Metals; (iv) das 25.000 Meter umfassende Bohrprogramm im zusammengelegten Goldprojekt Goldlund-Goliath und alle Pläne von Treasury Metals, die Bohrungen bei Goliath und Goldlund fortzusetzen und das Potenzial für eine Ressourcenerweiterung auf Grundlage solcher Bohrprogramme; (v) die dem Unternehmen zustehenden Meilensteinzahlungen gemäß der Transaktion; (vi) die Rechte des Unternehmens, im Rahmen der Vereinbarung über Investorenrechte (Investor Rights Agreement) Mitglieder für das Board von Treasury zu nominieren; (vii) den Zeitpunkt der Einrichtung des technischen Ausschusses; (viii) den Zeitplan für den Abschluss einer Vormachbarkeitsstudie für Springpole; (ix) den Zeitplan für die Einreichung einer Umweltverträglichkeitserklärung für Springpole; und (x) die Realisierung des Wertes der Goldprojekte des Unternehmens für die Aktionäre des Unternehmens. Alle vorausblickenden Aussagen basieren auf den aktuellen Einschätzungen von First Mining oder seinen Beratern sowie auf verschiedenen Annahmen, die von diesen getroffen wurden, und auf Informationen, die ihnen derzeit zur Verfügung stehen. Es kann nicht zugesichert werden, dass sich solche Aussagen als richtig erweisen werden, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Meinungen und Prognosen zum Zeitpunkt der Äußerung wider und basieren auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von den jeweiligen Parteien als vernünftig erachtet werden, jedoch naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Viele Faktoren, sowohl bekannte als auch unbekannte, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von den Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert sind oder sein könnten, und die Parteien haben Annahmen und Schätzungen vorgenommen, die auf vielen dieser Faktoren basieren oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem: das Vorhandensein und die Kontinuität von Metallen in Goldlund mit geschätzten Gehalten; der Erfolg bei der Realisierung von Bohrprogrammen; Schwankungen des Kassa- und Terminpreises von Gold, Silber, Basismetallen oder bestimmten anderen Rohstoffen; Schwankungen auf den Devisenmärkten (wie etwa des kanadischen Dollars gegenüber den USA). Dollar); Änderungen der nationalen und lokalen Regierung, der Gesetzgebung, der Besteuerung, der Kontrollen, der Vorschriften und der politischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit dem Geschäft der Mineralexplorations- und Explorationsbohrprogramme, der Erschließung und des Bergbaus (einschließlich Umweltgefahren, Industrieunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druck, Einstürze und Überschwemmungen); das Vorhandensein von Gesetzen und Vorschriften, die dem Bergbau Beschränkungen auferlegen können; Arbeitnehmerbeziehungen; Beziehungen zu und Ansprüche von lokalen Gemeinden, indigenen Bevölkerungsgruppen und anderen Interessengruppen; Verfügbarkeit und steigende Kosten im Zusammenhang mit Bergbauinputs und Arbeitskräften; der spekulative Charakter der Mineralexploration und -erschließung; Eigentumsrechte an Grundstücken. sowie die zusätzlichen Risiken, die im Jahresinformationsformular des Unternehmens für das am 31. Dezember 2019 endende Jahr beschrieben sind, das bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden im Rahmen des SEDAR-Profils des Unternehmens unter www.sedar.com eingereicht wurde, sowie im Jahresbericht des Unternehmens auf Formular 40-F, der bei der SEC auf EDGAR eingereicht wurde.

First Mining warnt, dass die vorliegende Liste von Faktoren, die die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen können, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wenn Anleger und andere Personen auf unsere zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen, um Entscheidungen betreffend First Mining zu treffen, sollten sie die oben genannten Faktoren und andere Unsicherheiten sowie mögliche Ereignisse sorgfältig berücksichtigen. First Mining verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen, ob in schriftlicher oder mündlicher Form, die von Zeit zu Zeit von der Gesellschaft oder in unserem Auftrag getätigt werden, zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Vorsorglicher Hinweis für Anleger in den Vereinigten Staaten: Diese Pressemeldung wurde im Einklang mit den Bestimmungen der in Kanada geltenden Wertpapiergesetze erstellt, welche sich von den Bestimmungen der in den USA geltenden Wertpapiergesetze unterscheiden Sofern nicht anders angegeben, wurden alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Ressourcen- und Reservenschätzungen in Übereinstimmung mit den NI 43-101-Standards für die Offenlegung von NI 43-101 und den Definitionsstandards für Mineralressourcen und Mineralreserven des Canadian Institute of Mining, Metallurgy, and Petroleum von 2014 erstellt. NI 43 101 ist ein Regelwerk, das von der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde entwickelt wurde und Richtlinien für alle von Emittenten veröffentlichten wissenschaftlichen und technischen Informationen zu Mineralprojekten vorgibt. Nach US-amerikanischen Standards darf die Mineralisierung nicht als Reserve klassifiziert werden, es sei denn, es wurde festgestellt, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Bestimmung der Reserven wirtschaftlich und legal produziert oder abgebaut werden könnte. Insbesondere, und ohne die allgemeine Gültigkeit des zuvor Erwähnten einzuschränken, ist der Begriff Ressourcen nicht mit dem Begriff Reserven gleichzusetzen. Nach US-Normen kann eine Mineralisierung nur dann als Reserve eingestuft werden, wenn festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenbestimmung aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht förderbar ist. Die Offenlegungsvorschriften der SEC erlauben für gewöhnlich nicht, dass Informationen zu gemessenen Mineralressourcen, angezeigten Mineralressourcen oder abgeleiteten Mineralressourcen oder andere Beschreibungen von mineralisierten Mengen in den Lagerstätten, die nach US-Maßstäben keine Reserven darstellen, in den bei der SEC eingereichten Unterlagen angeführt werden. Anleger dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien, oder auch nur Teile davon, jemals in Reserven umgewandelt werden. US-Anleger sollten auch bedenken, dass abgeleitete Ressourcen mit großen Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Existenz sowie ihrer Förderbarkeit aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht behaftet sind. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder auch nur Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden können. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nur in sehr seltenen Fällen als Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien dienen. Die Anleger dürfen nicht annehmen, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder auch nur Teile davon, existieren bzw. wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind. Bei einer Veröffentlichung der enthaltenen Unzen handelt es sich um eine Veröffentlichung, die aufgrund der kanadischen Bestimmungen zulässig ist. Die SEC hingegen erlaubt Emittenten für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um Reserven im Sinne der SEC-Vorschriften handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten. Die Anforderungen von NI 43-101 zur Identifizierung von Reserven entsprechen nicht den Anforderungen der SEC. Die Reserven, die vom Unternehmen in Übereinstimmung mit NI 43-101 ausgewiesen werden, gelten möglicherweise nicht als Reserven im Sinne der SEC-Standards. Dementsprechend können Informationen über Minerallagerstätten, die hierin aufgeführt sind, möglicherweise nicht mit den veröffentlichten Informationen von SEC verglichen werden, die nach US-Standards ausgewiesen sind.

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