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Vatic Ventures Corp. schließt Optionsabkommen für die Gold- und Silberliegenschaft La Silla in Mexico

28.11.2012  |  DGAP
Vancouver, British Columbia, Kanada. 27. November 2012. Vatic Ventures Corp. (WKN: A1H8NW; TSX-V: VCV) gibt bekannt, dass das Unternehmen durch Leistung der ersten fälligen Optionszahlungen das Abkommen mit Minera Meridian Minerales S.R.L. de. C.V. geschlossen hat. Laut Konditionen des Optionsabkommens kann Vatic einen ungeteilten 100-%-Anteil an und für bestimmte Mineral-Claims in Sinaloa, Mexiko, erwerben. Die Liegenschaft, bekannt als die La-Silla-Claims, befindet sich ca. 65 km nördlich von Mazatlan im mexikanischen Bundesstaat Sinaloa und umfasst ca. 14.426,7 Hektar.

'Durch diese Transaktion besitzt Vatic Ventures die Möglichkeit, in Mexiko ein bedeutender Claim-Besitzer mit einem signifikanten Gold- und Silberexplorationspotenzial auf diesen Claims des Gold-Trends im Trans Mexican Volcanic Belt (transmexikanischer Vulkangürtel) zu werden,' erklärte Nasim Tyab, President von Vatic Ventures. 'Basierend auf den historischen Informationen, die wir auf diesen Liegenschaften erworben haben, sind wir der Ansicht, dass diese Akquisition den Wert des Unternehmens beachtlich erhöht und ein signifikantes Potenzial repräsentiert. Zusammen mit unserer früheren Akquisition der Liegenschaft La Silla West, die die La-Silla-Claims vollständig umschließt, besitzen wir ein beachtliches, 43.000 Hektar großes Landpaket für die Exploration.'

Die La-Silla-Claims sind Teil des Trans Mexican Volcanic Belt und beherbergen viele Strukturen, wo in der Vergangenheit in kleinem Umfang Bergbau betrieben wurde. Im Jahre 2000 identifizierte Minera Meridian 31 Strukturen auf der Liegenschaft. Zwischen 2002 und 2004 wurden auf 14 der 31 Strukturen 99 Rückspülbohrungen niedergebracht.


Das Optionsabkommen

Laut Konditionen des Optionsabkommens hat Vatic 3.000.000 Stammaktien an Minera Meridian ausgeben und 100.000 CAD an sie gezahlt. Minera Meridian ist eine mexikanische Tochtergesellschaft der Yamana Gold Inc. ('Yamana'). Minera Meridian hat Vatic angewiesen, diese Beträge direkt an Yamana zu zahlen.

Um die Option in einem einwandfreien Zustand zu halten, muss Vatic am ersten Jahrestag des Abschlusses weitere 1.500.000 Aktien ausgeben und jeweils weitere 1.000.000 Aktien am zweiten und dritten Jahrestag. Ferner sind ebenfalls Barzahlungen von jeweils 100.000 CAD am ersten, zweiten und dritten Jahrestag des Abschlusses zu leisten. Vatic muss alle Gegenleistungszahlungen aufstocken, um die mexikanische Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 16 % aufzuwiegen. Dies erfolgt durch eine Erhöhung der Barzahlung oder der Aktienausgabe an Minera Meridian. Vatic muss ebenfalls im ersten Jahr Arbeiten im Wert von 500.000 CAD, im zweiten Jahr im Wert von 1.500.000, im dritten Jahr im Wert von 2.500.000 CAD und im vierten Jahr im Wert von 3.500.000 CAD durchführen. Nach Erfüllung aller obigen Konditionen wird Vatic einen 70-%-Anteil an der Liegenschaft besitzen.

Zum Erwerb der restlichen 30 % muss Vatic als endgültige Zahlung 3.000.000 Aktien an Minera Meridian ausgeben und 750.000 CAD in bar zahlen. Sollte sich Vatic dazu entscheiden, diese zusätzliche Option nicht zu nutzen, so hat Minera Meridian ein Rückkaufsrecht, um ihren Besitzanspruch auf 70 % zu erhöhen. Dafür muss Minera Meridian an Vatic das Dreifache seiner Explorationsaufwendungen zahlen.

In Verbindung mit dem Vorhergehenden hat Minera Meridian das Recht, (i) sich an etwaigen zukünftigen Finanzierungen Vatics zu beteiligen, um einen maximalen Besitzanteil von 15 % an Vatic zu halten; (ii) Minera Meridian wird eine sogenannte Net Smelter Returns Royalty (NSR, Abgabe aus dem Erzverkauf an das Hüttenwerk) in Höhe von 2 % einbehalten und (iii) kann nach eigener Wahl einen Director in Vatics Board of Directors ernennen.

Im Anschluss an obige Aktienausgabe zum Abschlusstermin besitzt und kontrolliert Yamana insgesamt 3.480.000 Stammaktien von Vatic. Dies entspricht ungefähr 17,83 % der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien an diesem Datum. Die Stammaktien wurden im Vertrauen auf die sogenannte Asset Acquisition Exemption in National Instrument 45-106 - Prospectus and Registration Exemptions - erworben.

Die Akquisition der Stammaktien durch Yamana wurde zu Investmentzwecken getätigt. Yamana kann von Zeit zu Zeit weitere Wertpapiere von Vatic erwerben, einige oder alle der bestehenden oder zusätzlichen Wertpapiere, die Yamana besitzt oder besitzen wird, abstoßen. Yamana könnte ihren aktuellen Wertpapierbesitz auch weiter behalten. Diese Pressemitteilung wird gemäß National Instrument 62-103 - The Early Warning and Related Take-Over Bid and Insider Reporting Issues - veröffentlicht. Yamana hat das Unternehmen unterrichtet, dass ein Bericht mit zusätzlichen Informationen bezüglich der vorhergehenden Punkte bei den Wertpapieraufsichtsbehörden in jedem Gerichtsbezirk eingereicht wird, in dem das Unternehmen ein berichtender Emittent ist. Dieser Bericht kann durch das kanadische System für elektronische Dokumentanalyse und Abfrage (System for Electronic Document Analysis and Retrieval, SEDAR) unter http://www.sedar.com bezogen werden.


Über Vatic Ventures Corp.

Vatic Ventures Corp. (www.vaticventures.com) ist ein Junior-Explorationsunternehmen, das Edelmetallprojekte mit hoher Rendite in ganz Nordamerika erkundet. Vativ Ventures, das sich auf ertragreiche Gold- und Silberprojekte konzentriert, hat die Rechte zum Erwerb eines ungeteilten 100-%-Anteils an zwei Gold- und Silber-Explorationsliegenschaften 65 km nördlich von Mazatlan, Mexiko, erworben. Die zwei Liegenschaften, bekannt als La Silla und die La-Silla-West-Claims, umfassen insgesamt 43.000 Hektar und sind Teil des Trans Mexican Volcanic Belt.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Vatic Ventures Corp.
Nasim Tyab, President and CEO
318-1008 Homer Street
Vancouver, BC V6B 2X1 Canada
Tel.: +1 604.566.9399
www.vaticventures.com

AXINO AG
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Königstraße 26, 70173 Stuttgart
Tel. +49 (711) 25359230
Fax +49 (711) 25359233
www.axino.de



Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
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